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Frontaufnahme des Rathauses Lensahn
Frontaufnahme der Kirche Lensahn
Blick über den Mühlenteich
Luftaufnahme Waldschwimmbad Lensahn

Bauleitplanung

Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
(§ 1 Absatz 1 Baugesetzbuch)

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerk zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde.

Bauleitpläne sind der

  • Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan)
    Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen
    (§ 5 Abs. 1 Baugesetzbuch).
  • Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)
    Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen.
    (§ 8 Abs. 1 Baugesetzbuch)

Gemäß Baugesetzbuch sind die Unterlagen der Bauleitverfahren im Internet bereitzustellen.

Die laufenden Bauleitverfahren können Sie bei den jeweiligen Gemeinden einsehen.

Informationen

Susan Petersen

Tel.: 04363/508-22
Fax: 04363/508-122
Mail: susan.petersen[at]amt-lensahn.de

Zimmer: 12

Vertretung:
Nicole Paustian

 

Mo., Di., Do., Fr.       08.00 bis 12.00 Uhr
Do.                             15.00 bis 17.30 Uhr

Flächennutzungsplan

Bebauungspläne

Flächennutzungsplan

Bebauungspläne